Die DIW Econ GmbH wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) damit beauftragt, das 2015 eingeführte „Bestellerprinzip“ bei der Vermarktung von Mietimmobilien zu evaluieren. Dieses verpflichtet seitdem den Veranlasser einer Maklerleistung für diese aufzukommen („wer bestellt, bezahlt“). Die Evaluierung überprüft die Zielerreichung des Gesetzes und identifiziert zusätzlich möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf.
Die aktuelle Studie der DIW Econ in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Claudia Kemfert, DIW Berlin, im Auftrag der BayernSPD Landtagsfraktion, untersucht die Frage, wie der Freistaat Bayern die bevorstehende Klimatransformation sozial gerecht bewältigen kann. Hierfür werden konkrete Maßnahmenvorschläge für die anstehende politische Neuausrichtung in den Bereichen Energie, Verkehr, Gebäude und Industrie vorgestellt.
Im Auftrag der Wiener Komfortwohnungen GmbH hat die DIW Econ GmbH unter Leitung von Konstantin A. Kholodilin den Wohnungsbedarf in neun ausgewählten europäischen Metropolen bis zum Jahr 2030 ermittelt. Der Wohnungsbedarf ergibt sich aus der Gesamtzahl der Wohnungen, die bis zum Jahr 2030 fertiggestellt werden müssten, um die erwartete Nachfrage zu decken.
Im Auftrag von Haus & Grund hat die DIW Econ GmbH die möglichen Auswirkungen neuer Mietregulierungen auf den Mietwohnungsmarkt in Deutschland untersucht. Hierfür wurden Parteipositionen zu vorgeschlagenen Wohnungsmarktregulierungen in einen Regulierungsindex überführt, um dann mithilfe eines Regressionsmodells die Auswirkung der neuen Regulierungen auf den Anteil der Mieterhaushalte in Deutschland zu schätzen.
Economic Bulletin Nr. 1 | 2019
Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnimmobilien
Als ein Grund für die in Deutschland seit Jahren stagnierende Wohneigentumsquote werden oft die hohen Erwerbsnebenkosten angeführt, die insbesondere Haushalte mit geringem Eigenkapital vom Immobilienkauf abhalten. Neben Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten fällt auch die Maklerprovision ins Gewicht. Eine einheitliche und länderübergreifende Regelung zur Höhe und Aufteilung der Maklerprovision existiert allerdings nicht. Deshalb wird die Einführung eines bundesweiten Bestellerprinzips beim Kauf von Wohnimmobilien diskutiert, um eine mögliche Zwangslage von Käufern zu verhindern. Wer durch das Bestellerprinzip vor wem geschützt wird und wie der typische Käufer- und Verkäuferhaushalt aussieht, wird im vorliegenden Economic Bulletin „Wer trifft auf wen beim Immobilienkauf?“ untersucht.