Umgang mit der Wiederverkaufspreisbindung (RPM)
DIW Econ Economic Bulletin, Nr. 6
Im August 2013 beendete das Shanghaier Oberste Volksgericht den ersten Fall Chinas zur privaten Kartellrechtsklage gegen vertikale Restraints. In der Rechtssache Rainbow gegen Johnson & Johnson stellte das Gericht fest, dass Johnson & Johnson gegen das chinesische Anti-Monopol-Gesetz (AML) verstoßen hat, indem es seinen Vertriebspartnern Mindestwiederverkaufspreise auferlegt hat. Das Gericht betonte jedoch, dass Preisvereinbarungen wie die Resale Price Maintenance (RPM) nicht „per se“ illegal sind. Vielmehr muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass das betreffende Verhalten den Wettbewerb einschränkt.
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