2. Online-Beteiligung: Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms

Seit dem 16.02. bis 16.03.2022 ist die 2. Öffentliche Beteiligungsphase der Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) für die Berliner Bürger*innen möglich, in denen Anregungen und Hinweise zur Weiterentwicklung sowie konkrete Maßnahmen eingebracht und bewertet werden können. Über die Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.berlin.de ist die Mitwirkung gefragt!

Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 — meinBerlin

Mit der Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die verbindlichen Klimaziele für Berlin festgelegt: Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045.

Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ist das BEK regelmäßig weiterzuentwickeln. Zudem ist ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments der Entwurf dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen.

Für die Weiterentwicklung des BEKs für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026, unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen, wurde das Projektkonsortium Berliner Energieagentur GmbH, DIW Econ GmbH und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH beauftragt.