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Evaluation der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz

Die DIW Econ GmbH wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) damit beauftragt, das 2015 eingeführte „Bestellerprinzip“ bei der Vermarktung von Mietimmobilien zu evaluieren. Dieses verpflichtet seitdem den Veranlasser einer Maklerleistung für diese aufzukommen („wer bestellt, bezahlt“). Die Evaluierung überprüft die Zielerreichung des Gesetzes und identifiziert zusätzlich möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf.

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