Evaluation der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz

Die DIW Econ GmbH wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) damit beauftragt, das 2015 eingeführte „Bestellerprinzip“ bei der Vermarktung von Mietimmobilien zu evaluieren. Dieses verpflichtet seitdem den Veranlasser einer Maklerleistung für diese aufzukommen („wer bestellt, bezahlt“). Die Evaluierung überprüft die Zielerreichung des Gesetzes und identifiziert zusätzlich möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf.

Neben der ökonometrischen Auswertung von Inseratsdaten und der Durchführung von Expertengesprächen wurde hierzu eine Online-Befragung der Marktteilnehmer (Makler, Fachanwälte, Vermieter und Mieter) durchgeführt.
Ob die Zielsetzungen des Gesetzgebers mit der Gesetzesänderung erreicht werden konnten und ob etwaige (unerwünschte) Nebeneffekte entstanden sind, kann der vollständigen Studie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entnommen werden.

Link zum BMJV