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Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030

Mit der Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die verbindlichen Klimaziele für Berlin festgelegt: Eine Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045.

Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist dabei das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ist das BEK regelmäßig weiterzuentwickeln und spätestens ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments der Entwurf dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen.

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