Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030
Mit der Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die verbindlichen Klimaziele für Berlin festgelegt: Eine Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045.
Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist dabei das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ist das BEK regelmäßig weiterzuentwickeln und spätestens ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments der Entwurf dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen.
Für die Weiterentwicklung des BEKs für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026, unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlicher Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, wurde das Projektkonsortium bestehend aus Berliner Energieagentur GmbH, DIW Econ GmbH und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH beauftragt. Dabei wurden konkrete Maßnahmenvorschlage in den Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude und Wirtschaft erarbeitet sowie die damit verbundenen CO2-Minderungswirkungen ermittelt. Die ambitionierten Vorschläge wurden unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit, der Verwaltung sowie der Stadtgesellschaft – in Form von Fachforen, Themenworkshops und einer Online-Beteiligung – diskutiert und konkretisiert.
Als Ergebnis ermöglichen die im Abschlussbericht beschriebenen Maßnahmen für die vier Sektoren eine CO2-Minderung gegenüber 2019 von insgesamt 1,55 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2026 und von 3,77 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen BEK-Maßnahmen kann das Land Berlin bis 2030 somit rund 43 Prozent der notwendigen Minderungswirkung zur Zielerreichung realisieren.