Urheberrecht und Digitalisierung
DIW Wochenbericht 16/2015
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist es seit Jahren strittig, inwieweit das bestehende Urheberrecht zu einer nachhaltig positiven Entwicklung der geregelten Gesellschaftsbereiche beiträgt.
Dieser Bericht belegt, dass in den letzten Jahren deutlich mehr Musik und Filme veröffentlicht worden sind als vor der Verbreitung digitaler Kopiertechnologie. Nutzerbewertungen zufolge ist dabei die durchschnittliche Qualität der Veröffentlichungen in etwa gleich geblieben. Zudem werden in Ländern mit stärkerem Urheberrechtsschutz nicht signifikant mehr neue Werke veröffentlicht. Relativ starke Urheberrechtsschutzmaßnahmen in einigen Ländern fördern demnach das Angebot neuer kreativer Werk nicht.
Dieser Bericht betrachtet ebenfalls, ob professionelle Inhalte durch nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ergänzt oder ersetzt werden. Diese Art von Veröffentlichungen ohne direktes Erwerbsinteresse wird in den üblichen Statistiken nicht erfasst und erhöht die Vielfalt des Angebots zusätzlich. Nutzergenerierte Inhalte werden durch einen starken Urheberrechtsschutz wahrscheinlich weniger gefördert als professionelle Inhalte. Ein Ersatz professioneller Inhalte durch „Amateur-Veröffentlichungen“ könnte also den gesamtgesellschaftlich erstrebenswerten Urheberrechtsschutz verringern.
Wir finden allerdings, dass professionelle Inhalte auch auf YouTube fast die Hälfte des Angebots ausmachen, überdurchschnittlich häufig aufgerufen und positiv bewertet werden. Ein weitgehender Ersatz professioneller Inhalte ist nicht zu erkennen. Außerdem beinhaltet ein großer Teil der auf YouTube befindlichen nutzergenerierten Inhalte Teile professioneller Veröffentlichungen. Demzufolge könnte auch das Angebot nutzergenerierter Inhalte von einem effizienteren Urheberrechtsschutz gefördert werden, der das professionelle Angebot kreativer Werke stärkt, ohne dessen weitere Nutzung als Input für nutzergenerierte Inhalte übermäßig einzuschränken.
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