Die Automatenwirtschaft zwischen Regulierung und ökonomischen Trends seit 1993 – Update 2025
Wie sich der Handlungsspielraum der Automatenwirtschaft in den letzten 30 Jahren entwickelte, hat DIW Econ in einer aktuellen Studie im Auftrag der VDAI Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft mbH ausgewertet. Die Studie „40 Pfennig Höchsteinsatz – Die Automatenwirtschaft zwischen Regulierung und ökonomischen Trends seit 1993 – Update 2025“ beschreibt die jüngsten Entwicklungen des volkswirtschaftlichen Branchenumfelds – darunter stark gestiegene Energie- und Personalkosten sowie die erneute Ausweitung illegaler Glücksspielautomaten.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Regulierung von Geldspielgeräten in einem komplexen sozio-ökonomischen System stattfindet und dass ein enger Zusammenhang zwischen den jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kennzahlen der Automatenwirtschaft besteht. Die Automatenwirtschaft wird damit zum Spielball der rechtlichen Regulierungen.
Beispielsweise wäre bereits 2024 zum Ausgleich der Inflationsentwicklung ggü. 1993 ein Spielpreis von 0,35 Euro erforderlich gewesen. Eine im Jahr 2006 erfolgte Reduzierung der Mindestspieldauer von 12 auf 5 Sekunden änderte hieran nichts, da die gesetzliche Begrenzung des durchschnittlichen Stundenverlusts unabhängig von der Spieldauer keinen Ausgleich der Inflationsentwicklung ermöglicht.
In der Folge sinkt die im Glücksspielstaatsvertrag vorgegebene Kanalisierungswirkung von Geldspielgeräten seit Jahren. Die Nachfrage wird zunehmend in den illegalen Bereich fehlgeleitet. Laut polizeilicher Kriminalstatistik haben sich Glücksspieldelikte in den letzten 8 Jahren verzwölffacht.
Nur unter Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren kann der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Kanalisierungsauftrag in Richtung des legalen Spiels erfüllt und somit ein wirksamer Verbraucherschutz gewährleistet werden kann. Um ein weiteres Erstarken des illegalen Glücksspiels zu verhindern, müssen die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen der vergangenen 30 Jahre in die regelmäßige Evaluierung der Regulierung einfließen.
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