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Berücksichtigung des „Arztlohnes“ bei der Anpassung des Orientierungswertes

Die Höhe der Vergütung ärztlicher Leistungen wird jährlich neu festgelegt. Zentrale Stellgröße ist der sogenannte Orientierungswert, der das Preisniveau ambulanter Behandlung bestimmt und von GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich neu verhandelt wird.

DIW Econ hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes ein Verfahren zur Anpassung der Orientierungswertes entwickelt. Es ermöglicht die transparente Berechnung des Verteilungsspielraums und zeigt auf, welche normativen Abwägungen zu treffen sind.