Endlagerung radioaktiver Abfälle

Durch den Betrieb und den Rückbau von Forschungsreaktoren sowie insbesondere durch den Betrieb und den Rückbau der Atomkraftwerke fallen große Mengen radioaktiver Abfälle an.

In der Studie wird die aktuelle Situation und rechtliche Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland dargelegt sowie der Handlungsbedarf aufgezeigt.

Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind die Betreiber von Atomkraftwerken als Verursacher verantwortlich. Seine Konkretisierung findet das Verursacherprinzip sowohl im nationalen Atomgesetz als auch in der europäischen Entsorgungsrichtlinie. Den Abfallverursachern obliegt insbesondere auch eine Finanzverantwortung.

Aktuell wurden dafür von den Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen Rückstellungen in Höhe von 36 Milliarden Euro gebildet, die jedoch nicht den Anforderungen der europäischen Entsorgungsrichtlinien entsprechen. Hinzu kommt, dass es bis heute für hochradioaktive Abfälle kein genehmigtes atomrechtliches Endlager oder auch nur einen Endlagerstandort in Deutschland gibt.

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