Berücksichtigung des „Arztlohnes“ bei der Anpassung des Orientierungswertes

Die Höhe der Vergütung ärztlicher Leistungen wird jährlich neu festgelegt. Zentrale Stellgröße ist der sogenannte Orientierungswert, der das Preisniveau ambulanter Behandlung bestimmt und von GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich neu verhandelt wird.

DIW Econ hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes ein Verfahren zur Anpassung der Orientierungswertes entwickelt. Es ermöglicht die transparente Berechnung des Verteilungsspielraums und zeigt auf, welche normativen Abwägungen zu treffen sind.

Die Ergebnisse der Studie hat DIW Econ am 2.8.2016 dem Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses vorgestellt, der die Verhandlungen vorbereitet. Am 21.9.2016 einigten sich KBV und der GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2017.

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